Beurkundungsperson
Als staatlich bestellte Urkundsperson kann nur der Notar öffentliche Urkunden errichten, denen vor Gerichten und Behörden besondere Beweiskraft zukommt.
Öffentliche Urkunden gelten als ein sicheres Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ eines Dokuments. Darunter versteht man die Vermutung, dass die Urkunde von der als Aussteller bezeichneten Person stammt und über den Inhalt der Urkunde.
Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung an Ihre Kinder übertragen, oder für den Fall einer schweren Erkrankung vorsorgen, stehe ich Ihnen als Notar bei all diesen Angelegenheiten beratend zur Seite und finde für Sie die beste Lösung!