Unternehmensrecht

  • Gesellschaftsverträge (OG, KG, stille Gesellschaft, GmbH, AG)
  • Änderungen von Gesellschaftsverträgen (Sitzverlegungen, Änderungen des Firmenwortlautes, Änderung des Geschäftsjahres usw.) und sonstige Angelegenheiten wie z.B. Geschäftsführerbestellungen, Prokuraerteilung
  • Übertragungen von Gesellschaftsbeteiligungen (Anteilsabtretungen von GmbH-Anteilen, Übertragung von Beteiligungen)
  • Umgründungsverträge aller Art (Verschmelzungen, Zusammenschlüsse, Spaltungen, Umwandlung Einbringungen)


Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht bildet eines der Kerngebiete des Notars. Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob Sie ein Unternehmen übertragen wollen, in jedem Fall bietet Ihnen Ihr Notar als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleistungen an.
Durch Kooperationen mit Ihrem Steuerberater werden Steuer- und Sozialversicherungsaspekte schon in der Gründungsphase bedacht.

Ihr Notar bietet Ihnen eine umfassende Betreuung aus einer Hand, angefangen von der Wahl der richtigen Rechtsform, Konzeption des für Sie passenden Gesellschaftsvertrages, über die Abfuhr einer allenfalls erforderlichen Gesellschaftssteuer bis hin zur raschen Eintragung ins Firmenbuch auf elektronischem Weg.