Gerichtskommissär

 Der Notar ist als Gerichtskommissär für die Abwicklung von Verlassenschaften zuständig.
Er hat dabei die Todesfallaufnahme zur errichten, erforderlichenfalls den Nachlass zu sichern und die rechtmäßigen Erben auszuforschen.
Er holt alle erforderlichen Informationen, insbesondere von Banken, Versicherungen sowie vom Grund- und Firmenbuch ein und führt die Verlassenschaftsabhandlung samt allfälligen Erteilungsübereinkommen durch. Anschließend werden vom Notar die notwendigen Eintragungen im Grundbuch sowie im Firmenbuch durchgeführt.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Verlassenschaftsverfahren auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist, durchgeführt wird.

Das Grundbuch und das Firmenbuch werden in Form elektronischer Datenbanken geführt.

Nur vom Notar als Gerichtskommissär angefertigte Grundbuchsauszüge oder Firmenbuchauszüge bestätigen die Echtheit des Auszugs und des Inhalts!