Liegenschaftsrecht

  •  Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge
  • Tauschverträge, Realteilungsverträge
  • Wohnungseigentums- und Bauträgerverträge
  • Miet- bzw. Mietkaufverträge


Wenn es um wertvolle Immobilien geht kann man nicht vorsichtig genug sein, selbst wenn volles Vertrauen zum Vertragspartner besteht, können gesetzliche Vorschriften oder unvorhergesehene Ereignisse mitunter unliebsame Überraschungen bereiten.
Ihr Notar sorgt von Beginn an für klare Verhältnisse wenn es um Ihr Recht geht.
Ihr Notar fertigt jeden Vertrag speziell auf die jeweiligen Verhältnisse an, bemisst die Grunderwerbssteuer, führt diese im Rahmen der Selbstberechnung an das Finanzamt ab und erledigt rasch die Eintragung im Grundbuch.

Im Regelfall ist mit dem Kaufvertrag auch eine Treuhandabwicklung verbunden.
Einerseits ist der Käufer erst bereit sein Geld herzugeben wenn er im Grundbuch eingetragen ist, andererseits will der Verkäufer erst seine Liegenschaft übergeben wenn der Kaufpreis bezahlt wurde. Mitunter sind auch noch Banken in der Abwicklung eingebunden.
Ihr Notar bietet in dieser Situation eine für alle Beteiligten taugliche Abwicklungsform an und verpflichtet sich, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und Bedingungen zu erfüllen.
Der Käufer bezahlt den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto, der Käufer wird im Grundbuch eingetragen und der Verkäufer erhält damit gleichzeitig den Kaufpreis ausbezahlt.