Familienrecht

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge, Begründung von Gütergemeinschaften, Scheidungsvereinbarungen
  • Schenkungsversprechen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Zustimmungserklärungen bei medizinisch unterstützender Fortpflanzung
  • Testamente


Da eine Lebensgemeinschaft nicht die gleichen rechtlichen Wirkungen hat wie eine Ehe, besteht mitunter das Bedürfnis nach einer Regelung im Falle der Auflösung der Lebensgemeinschaft.
Dies betrifft vor allem Fragen des Unterhaltsrechtes, Wohnungsrechtes und der Aufteilung des angeschafften Vermögens.

Im Falle einer Scheidung versucht Ihr Notar eine Einigung zwischen den Ehepartnern betreffend die Obsorge über die gemeinsamen Kinder, die Vermögensaufteilung und die Unterhaltsansprüche zu erzielen, und fasst diese in einem Vergleich zusammen, der beim Scheidungsgericht verwendet werden kann.
Dadurch vermeidet man langwierige und teure Streitigkeiten vor Gericht.